Bildschirmarbeitsverordnung

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (BildscharbV)

 

Die BildscharbV gilt für alle Betriebe, in denen an Bildschirmarbeitsplätzen gearbeitet wird. Sie fasst die notwendigen Schutzbestimmungen für die Beschäftigten bei der Arbeit an Bildschirmgeräten zusammen (Mindestanforderungen an das Bildschirmgerät, den Arbeitsplatz, die Arbeitsumgebung, die Softwareausstattung und Arbeitsorganisation, fachkundige Augenuntersuchung).

 

Der Unternehmer ist verpflichtet, die Arbeitsbedingungen an den Bildschirmarbeitsplätzen zu analysieren und gegebenenfalls Verbesserungsmaßnahmen durchzuführen.

 

Gliederung der BildscharbV

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Beurteilungen der Arbeitsbedingungen

§ 4 Anforderungen an die Gestaltung

§ 5 Täglicher Arbeitsablauf

§ 6 Untersuchung der Augen und des Sehvermögens

§ 7 Ordnungswidrigkeiten

Anhang

Kontakt

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


bao - Büro für Arbeits- und Organisationspsychologie GmbH

Postanschrift: Keithstr. 14 - 12307 Berlin

Besucheranschrift: Bahnhofstr. 16 - 12305 Berlin

 

fon: +49 30 8010808 - 0

fax: +49 30 8010808 - 20

 

info@bao.de