Unterweisung

Die Unterweisung von Beschäftigten ist in §12 des Arbeitsschutzgesetzes geregelt. Danach sind Arbeitgeber verpflichtet, Beschäftigte über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit arbeitsplatz- und aufgabenbezogen zu informieren.

 

Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen.

 

Informieren Sie Ihre Beschäftigten über relevante Sicherheitsaspekte

Wir führen für Sie Unterweisungen, insbesondere auch arbeitsplatz- und aufgabenbezogen durch.

 

Machen Sie die Beschäftigten zu aktiven Partnern im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Wir fördern Wissen und entwickeln notwendige Kompetenzen bei Ihren Beschäftigten.

 

Motivieren Sie Ihre Beschäftigten zu gesundheitsförderlichem Verhalten

Wir vermitteln die erforderlichen Kenntnisse und trainieren sie mit Ihren Beschäftigten.

 

Zeigen Sie Ihren Beschäftigten, wie Belastungen und Beanspruchungen minimiert werden

Wir geben Ihnen Hinweise zur Verhaltens- und Verhältnisprävention.

 

Die Inhalte unserer Unterweisungen beruhen auf einschlägigen Verordnungen (z.B. Unfallverhütungsvorschrift) und Normen (z.B. DIN EN ISO 9241). 

Kontakt

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bao - Büro für Arbeits- und Organisationspsychologie GmbH

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