Laut §5 des Arbeitsschutzgesetzes sollen durch eine Gefährdungsbeurteilung erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen ermittelt werden.
Gefährdungen können sich z.B. aus der Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte, des Arbeitsplatzes und der Arbeitsmittel, aber auch durch die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren sowie durch unzureichende Qualifikation und Unterweisung und psychische Belastung der Beschäftigten ergeben.
Verschaffen Sie sich einen Gesamtüberblick über die Arbeitsschutzsituation
Wir führen für Sie unternehmens- und tätigkeitsspezifische Grobanalysen mittels Mitarbeiterbefragung durch.
Leiten Sie konkrete Maßnahmen zur Beseitigung von Gefährdungen ab
Wir untersuchen mit Ihnen in Feinanalysen Ursachen und legen zielgerichtet Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Zeitpläne zu deren Beseitigung fest.
Planen Sie Maßnahmen langfristig und wirtschaftlich
Wir legen mit Ihnen gemeinsam Prioritäten nach Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit von gesundheitlichen Schäden fest.
Überprüfen Sie den Erfolg der ergriffenen Arbeitsschutzmaßnahmen
Wir ermitteln für Sie in Folgeuntersuchungen die Effektivität der durchgeführten Veränderungsmaßnahmen.
Für die Gefährdungsbeurteilung setzen wir anerkannte, wissenschaftlich fundierte Methoden und Verfahren ein.
Hier finden Sie einige konkrete Beispiele für von uns durchgeführte Gefährdungsbeurteilungen (mit freundlicher Genehmigung der beteiligten Unternehmen).