
November 2016: Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen bei der Arbeit: DGPs fordert Einsatz von Psychologinnen und Psychologen
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sieht vor, dass Gefährdungen bei der Arbeit zum Schutz der Arbeitenden vermieden werden. Grundsätzlich sind alle Arbeitgeber verpflichtet, sogenannte
Gefährdungsbeurteilungen (GBU) durchzuführen und geeignete Maßnahmen zum Arbeitsschutz daraus abzuleiten. Anhand der GBU sollen jedoch nicht nur mögliche Beeinträchtigungen der körperlichen Gesundheit abgeschätzt werden. Seit 2013 sind Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit explizit mit aufgeführt. „Psychologinnen und Psychologen mit einer Qualifikation in Arbeits- und Organisationspsychologie verfügen über die notwendige Expertise für Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen“ sagt Conny Antoni, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychologie. In einem aktuell vom DGPs-Vorstand verabschiedeten Positionspapier werden zentrale Anforderungen an
Gefährdungsbeurteilungen aus arbeits- und organisationspsychologischer Sicht definiert.